Werbung am Main
Kaja Schuhmann
Schlesierstr. 14
97816 Lohr am Main
ꟷ im Folgenden „Agentur“/“Auftragnehmer“ genannt ꟷ
1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
Für alle Aufträge an die Agentur gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
2 Präsentationen
Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
3 Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
3.1 In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu 500,00 € sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Satzkosten,
Retuschen, Zwischenaufnahmen und dergleichen bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.
Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
3.5 Eventuell anfallende Zusatzkosten durch Dritte sind nicht in den Angeboten der Agentur enthalten. Diese können sich u.a. aus folgenden Leistungen / Jobs ergeben: Google AdWords, DPMA, Facebook Werbeanzeigen, Anzeigenkosten etc.
3.6 Das erste Beratungsgespräch der Agentur ist kostenfrei, wenn nicht anders vereinbart. Folgemeetings werden einzeln abgerechnet.
3.7 Eventuell anfallende Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) für den Auftraggeber sind nicht in den Angeboten enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Abgaben an die KSK zu prüfen und entsprechend zu leisten.
3.8 Finale Entwicklungs-, Gestaltungs-, Druck- und Produktionskosten können vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichen, da immer der tagesaktuelle Preis zählt und die tatsächlichen Arbeit zeitlich mehr in Anspruch nehmen können als vorab geschätzt. Hierzu muss die Agentur keine Freigabe des Kunden einholen, es sei denn der Gesamtbetrag des Projekts weicht in Summe um mehr als 25% vom Kostenvoranschlag ab.
4 Abwicklung von Aufträgen
4.1 Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4.2 Vorlagen, Dateien, Weblösungen und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, offene Daten wie z.B. *.psd oder
*.indd, Quellcodes etc.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Die Bereitstellung solcher Daten ist kostenpflichtig. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
5 Lieferung und Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Die Agentur ist nicht für Lieferverzögerungen durch den Auftraggeber verantwortlich (z.B. verspätete Bereitstellung von Texten, Bildern oder Korrekturhinweisen). Vgl. dazu auch Punkt 6.6.
5.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.4 Die von der Agentur zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
5.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, da die Agentur die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Die von der Agentur dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
6.4 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen.
6.5 Bei längerfristig ausgelegten Projekten (z.B. Entwicklung von Websites oder Online-Shops) stellen wir monatliche Abschlagszahlungen nach Aufwand in Rechnung.
6.6 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6.7 Sollte ein Auftrag durch den Auftraggeber in seiner Abwicklung stagnieren, so ist die Agentur berechtigt, den Auftrag voll in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese im Rahmen der in der Rechnung stehenden Zahlungsbedingungen zu begleichen.
7 Nutzungsrechte
7.1 Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
7.3 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erbrachten Arbeiten, unabhängig davon ob das Projekt fertiggestellt oder veröffentlicht wurde, als Referenz auf der Agentur-Website, den Social-Media-Kanälen der Agentur und in Printmedien zu nutzen. Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, so muss der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen.
7.4 Bei Bildlizenzen gelten stets die Lizenzbedingungen des entsprechenden Anbieters (F – Fotolia, S – Shutterstock, G – gettyimages, I – iStock, A – Adobe Stock, 1 – 123rf, AH – audiohub).
8 Vertraulichkeit
Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
9 Gewährleistung und Haftung
9.1 Von der Agentur gelieferte Arbeiten, Leistungen, Produkte und Drucksachen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung, max. 10 Tage nach Zustellung, zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Agentur, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Dateien (z.B. Bilder, Texte, Videomaterial, Schriftdateien, Software) sowie Vorlagen berechtigt ist, diese der Agentur zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen zu dürfen und diese keine Warenzeichen-, Patent-, Lizenzrechte, Nutzungsbestimmungen oder/und andere Rechte Dritter verletzen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei und haftet für entstandene Schäden.
9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
9.6 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber.
9.7 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer/Agentur. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.8 Die Agentur ist keine Rechtsberaterin oder Datenschutzbeauftragte und kann bei rechtlichen Mängeln von Kundenprojekten nicht haftbar gemacht werden. Bei allen Projekten steht stets der Auftraggeber in der Pflicht, Inhalte, Vorgehensweisen, Mechaniken und andere Prozesse rechtlich zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Agentur empfiehlt dem Auftraggeber, bei rechtlichen Fragen entsprechende Expertise zu konsultieren.
9.9 Bei Leistungen der Agentur, welche den Bereich Social Media umfassen, weist die Agentur den Auftraggeber darauf hin, dass in den AGB und/oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regelt. Marketing auf diesen Plattformen ist teilweise nur unter Beschränkungen möglich. Herausgeber sowie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Auftraggeber der Agentur. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social Media-Plattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen entspricht und weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.
9.10 Solange und soweit der Auftraggeber SEM/SEO/SMM bei der Agentur in Auftrag gegeben hat, so schuldet die Agentur lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Rankings übernommen werden.
10 Gestaltungsfreiheit
10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
10.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11 Gestaltungsfreiheit
11.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
11.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12 Internet- / webbasierte Softwarelösungen
12.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt. Für die Wiedereinstellung werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.
12.2 Vom Auftraggeber gelieferte Dateien und Vorlagen (z.B. Texte, Bilder, Schriftarten, Software) dürfen keine Warenzeichen-, Patent-, Lizenzrechte, Nutzungsbestimmungen oder/und andere Rechte Dritter verletzen. Bei Verletzung dieser Rechte stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei und haftet für entstandene Schäden.
12.3 Von der Agentur gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Agentur gestattet.
12.4 Von der Agentur erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
12.5 Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation des Auftraggebers und dessen Website-Angebots.
12.6 Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
12.7 Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
12.8 Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.
12.9 Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch die Agentur schnellstmöglich umgesetzt. Die entstehenden Kosten
übernimmt der Auftraggeber, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.
12.10 Das hauseigene Content-Management-System (CMS) der Agentur ist nicht käuflich erwerblich. Es wird lediglich ein Nutzungsrecht für das bestimmte Projekt gewährt. Dieses Nutzungsrecht ist ausschließlich für das entsprechende Projekt gültig und beinhaltet keine Erlaubnis der Modifikation des CMS durch den Kunden oder einen Dritten. Bei Nichteinhaltung dieser Rahmenbedingungen erlöschen das Nutzungsrecht des CMS sowie der Support durch die Agentur mit sofortiger Wirkung. Die Höhe der Gebühr für das Nutzungsrecht bleibt dabei unberührt. Individuelle Anpassungen, Updates und Upgrades des CMS durch die Agentur sind kostenpflichtig und individuell kalkulierbar. Das Nutzungsrecht ist auf drei Jahre limitiert und beginnt mit der erstmaligen Nutzung des CMS (Login), spätestens jedoch mit der Veröffentlichung der verknüpften Website im Internet. Die Dauer und Kosten des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten drei Jahre sind individuell und schriftlich zwischen Agentur und Kunden abzustimmen. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, erlöscht das Nutzungsrecht des CMS automatisch nach den ersten drei Jahren.
12.11 Die Agentur lagert ihre Leistungen und Angebote im Bereich Domains, E-Mail &
Webserver aus und beauftragt Dritte damit. Daher haftet die Agentur nicht für
die Leistungen Dritter, wie z.B. die Erreichbarkeit und technische
Funktionsfähigkeit von Domains und Webserver.
12.12 Die Agentur ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Quellcodes von webbasierten Softwarelösungen, Websites und individuellen Modulen dem Auftraggeber offenzulegen, bzw. zur Verfügung zu stellen.
12.13 Für die von der Agentur erstellten Weblösungen erhält der Auftraggeber lediglich ein projektindividuelles Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist nicht befugt, die entwickelte Software/Weblösung zu vervielfältigen, an Dritte zu veräußern oder außerhalb des für das ursprünglich bestimmte Projekt zu nutzen.
13 Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Das für unseren Sitz zuständige Gericht ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
13.2 Es gilt deutsches Recht.